So alt wie Methusalems Bart
Wer glaubt, dass das Baurecht dem Ideenreichtum der Politiker aus der Kaiserzeit zu verdanken sei, der täuscht sich gewaltig. Denn wenn man es genau nimmt, ist das besagte Recht überspitzt gesagt, so alt wie der Bart von Methusalem. Schließlich haben Historiker herausgefunden, dass das eine Art Vorläufer vom Baurecht bereits in der Antike zum Tragen gekommen ist. Zwar wird es seinerzeit noch keine Formulare für eine Baugenehmigung oder eine Bauordnung gegeben haben. Aber schon damals wurde festgelegt, wer sich wo ein Heim hinsetzen darf, und wer nicht.
Immer mehr Gesetze mit den Jahren
Mit den Jahrhunderten kam dann immer mehr Struktur in die Gesetze herein. Ein erster Meilenstein war bestimmt auch die Rechtsprechung im Mittelalter. Damals wurden auch schon entsprechende Regelungen erstellt. Zum Beispiel in Schwaben und bei den Sachsen. Und mittlerweile ist das System so verfeinert und umfangreich, das weitere Gesetze wie eine Bauordnung, das Vertragsrecht oder das Immobilienrecht schon seit langem eine Daseinsberechtigung fristen.
Baugesetzbuch als Wegweiser
Über allem thront aber das Baugesetzbuch der Bundesregierung. Hier findet sich alles, was man über die oben bereits kurz erwähnten Grundbegriffe wissen muss. Wer sich dieses mehrere hundert Seiten starke Werk als Nachtlektüre zu Gemüte führt, wird auch auf zahlreiche Kürzel treffen. Eines davon ist die Abkürzung BauNVO. Diese Abkürzung steht für Baunutzungsverordnung. Aber auch das Baugesetzbuch kommt mit eigenem Kürzel daher. Es wird von den Experten im Baurecht nur noch als BauGB bezeichnet.
Länder entscheiden ebenfalls
Zwar ist das Baugesetzbuch der Ursprung, doch in Sachen Baurecht haben auch noch immer die einzelnen Bundesländer ein gewaltiges Wörtchen mitzureden. Denn jedes einzelne Land hat noch einmal andere Verordnungen, wenn es um die Grundstücksregelung geht, oder um andere Dinge wie die Baugenehmigung. Somit ist das Baugesetzbuch zwar der Wegweiser, aber im Endeffekt muss es nicht zwangsläufig maßgebend sein.